Gewinngemeinschaft

Gewinngemeinschaft
Unternehmenszusammenschluss, durch den eine Aktiengesellschaft oder  Kommanditgesellschaft auf Aktien sich verpflichtet, ihren Gewinn oder den Gewinn einzelner Betriebe ganz oder zum Teil dem Gewinn anderer Unternehmen oder einzelner Betriebe anderer Unternehmen zur Aufteilung eines gemeinschaftlichen Gewinns zusammenzulegen (§ 292 I Nr. 1 AktG).

Lexikon der Economics. 2013.

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